Psychotherapie für Erwachsene

Nach einem ersten Kennenlernen erfolgen drei bis vier Probesitzungen, in denen sie prüfen dürfen, ob sie eine psychotherapeutische Behandlung benötigen oder ob eine kurze Beratungsleistung ausreichend ist.

Sofern die Indikation für eine Psychotherapie besteht, wird zunächst eine Kurzzeittherapie bei ihrer privaten Kasse oder Beihilfestelle beantragt. Diese umfasst rund 24 Sitzungen.

In den therapeutischen Sitzungen (50 Minuten) mit wöchentlicher Frequenz werden die in der Probatorik erarbeiteten Therapieziele verfolgt. Mithilfe von verhaltenstherapeutischen Methoden unterstützen die Therapeuten sie bei dessen Erreichung. Ungünstige Verhaltensweisen und Denkmuster werden identifiziert und im Laufe der Therapie verändert. Gelerntes wird schlussendlich in den Alltag integriert.

In einer Therapieverlängerung (bis zu 60 Sitzungen) können relevante Themen vertieft und adaptives Verhalten erprobt werden.

Werden die Kosten übernommen?

Die Kosten ihrer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Kassen und der Beihilfe übernommen. Erhoben wird ein Kostenbeitrag von 153€/50Minuten (3,5facher Satz). Bitte informieren sie sich im Vorfeld ihrer Psychotherapie bei ihrer Kostenstelle zur Kostenübernahme.

Wann zahlt die gesetzliche Kasse?

In Einzelfällen übernimmt auch die gesetzliche Kasse die Kosten der Psychotherapie. Im sogenannten Kostenerstattungsverfahren können wir direkt mit ihrer GKV abrechnen und sie nehmen sorgenfrei unsere Leistung in Anspruch. Gerne schreiben sie uns für weiterführende Informationen an!

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